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Es gelten die AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften

Zusätzlich gilt:

  1. Anzeigenauftrag im Sinne der Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder Vermittlers zum Zweck der Verbreitung in der Druckschrift “VISIONEN”, und ist innerhalb eines Jahres zu erfüllen. Der Anzeigenauftrag wird umgehend schriftlich bestätigt. Bei telefonischem Auftrag gilt die mündl. Vereinbarung nach §151 ff. BGB und ist ohne Unterschrift gültig.
  2. Der Verlag behält es sich vor, auch innerhalb eines Vertrages, Anzeigen anzunehmen oder abzulehnen.
  3. Der Auftraggeber, nicht der Verlag, steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit, der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein.
  4. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Werden Vorlagen/Texte nicht rechtzeitig eingereicht, so ist der Verlag berechtigt, die bereits vorliegenden Unterlagen zu verwenden. Es besteht dann kein Anspruch auf Abdruck. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar und werden erst beim Druckvorgang erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Es wird die für die belegte Zeitung übliche Druckqualtiät im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten gewährleistet.
  5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige nur dann Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, wenn der Mangel nicht durch eine fehlerhafte Vorlage oder durch Verschulden des Verlages bzw. der Druckerei verursacht wurde. Insbesondere haftet der Verlag nicht für Fehler, die bei elektronischer Datenübertragung entstehen können.
  6. Sollten in Einzelfällen ohne zusätzliche Berechnung Satzarbeiten und Gestaltung von geschalteten Anzeigen übernommen werden, geschieht dies ohne Gewähr und ohne Verpflichtung zu etwaigen Korrekturabzügen. Eventuelle fehlerhafte Satzarbeiten ohne Berechnung sind nicht reklamationsfähig. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
  7. Bei Beilagenschaltung muss vor Auftragsan - nahme ein verbindliches Muster vorliegen.
  8. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung seitens des Auftraggebers zurückgegeben. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Erscheinen .
  9. Belegheft und Rechnung werden nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der dort ersichtlichen Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag vor der Veröffentlichung weiterer gebuchter Anzeigen Vorauszahlung verlangen oder von einer Veröffentlichung absehen. Bestellungen aus dem Ausland können nur gegen Vorkasse abgewickelt werden.
  10. Kleinanzeigen werden nur bei Vorauszahlung veröffentlicht.
  11. Rabatte und Nachlässe werden nach der aktuellen Preisliste gewährt. Diese gelten nicht für Kleinanzeigen. Sonderpreise und besondere Nachlässe bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag und schließen Agenturrabatte und Skonto aus.
  12. Bei Auftragserweiterung im Laufe eines Kalenderjahres wird für die weiteren Schaltungen, entsprechend der Rabattstaffel, Nachlass gewährt; zuvor berechnete Anzeigen werden nicht rückwirkend rabattiert. Bei Auftragsstornierung erfolgt eine entsprechende Nachbelastung. Auftragsstornierung ist nur bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Anzeigenschlusstermin möglich. Bei Mehrfachschaltungen wird für die noch ausstehenden Ausgaben jeweils eine Stornogebühr von 50% des bestätigten Anzeigenpreises fällig, bei Sondervereinbarungen für Anzeigenstrecken ist bei Storno 50% des Listen preises fällig.
  13. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
  14. Eine Änderung der Anzeigenpreise gilt ab Inkrafttreten. Für laufende Aufträge gelten die neuen Preise erst ab 01.01. des folgenden Kalenderjahres.
  15. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Sitz des Verlages

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